planungsphase - problempunkte vermeiden
Bei der Planung von Objekten müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Nicht
selten werden bereits in der Planungsphase die Grundsteine für spätere Probleme gelegt.
Wir helfen dem Bauherren durch folgende Leistungen, mögliche Fehlerquellen zu
erkennen und Mängel zu minimieren:
1. Prüfung des Baukonzeptes hinsichtlich Umsetzung der geschuldeten
Leistung
2. Abstimmung mit den Planern hinsichtlich angedachter Baukonstruktionen und Materialien
3. Prüfung der Pläne hinsichtlich sinnvoller Zeichnungschnitte und Detailpläne zur Vermeidung von Missverständnissen
4. Prüfung von Detailplänen auf Durchfürbarkeit und Mangelanfälligkeit
Ausschreibungs- und Vergabephase – Detailangaben
Im Leistungsverzeichnis werden Detailpunkte bzw. Konstruktionsverfahren beschrieben.
Ergänzt werden diese durch Zusatzvereinbarungen für eine vertragsgerechte Umsetzung
der beschriebenen Leistung. Diese führen nicht selten zu Missverständnissen
während der Gewährleistungsphasen zwischen dem Bauherren und den Erstellerfirmen.
Wir ermöglichen dem Bauherren durch folgende Leistungen, derartige Probleme zu
vermeiden:
1. Abstimmung und Erörterung von Konsequenzen in den Gewährleistungsphasen bei
Verwendung von Vertragsgrundlagen im Rahmen von BGB und VOB
2. Abklärung im Zuge des Vergabeprocedere unter Berücksichtigung von:
- Sicherheitsleistungen
- Verjährungszeiten, insbesondere bei wartungsrelevanten Bauteilen
- Prüfung von Schnittstellenproblemen einzelner Gewerke
- Festlegung eines eindeutigen Abnahmeprozesses
- Wartungseinfluss auf die Gewährleistung sowie Verhandeln von Wartungsverträgen
GewÄhrleistungsmanagement im Detail – konsequent und gewissenhaft
Auf Grund der Spezialisierung im Bereich Gewährleistungsmanagement werden durch uns
sämtliche aufgetretenen Beanstandungen dokumentiert und an die verantwortlichen Firmen
weitergeleitet. Durch unsere stringente Verfolgung der Mangelansprüche wird nicht nur die
terminliche Verfolgung gewährleistet, sondern auch deren fachgerechte Beseitigung sowie
Mangelbeseitigungsmeldungen. Wir können somit dem Bauherren ein kompetentes Gewährleistungsmanagement
mit folgenden Leistungen anbieten:
Bearbeitung von Gutachten im Zuge eines Beweissicherungsverfahren
Manchmal bleibt es nicht aus, dass die Mangelbehauptungen durch ein gerichtliches
Verfahren geklärt werden müssen. Nicht selten ist es notwendig bereits im Vorfeld in
dieses Verfahren durch gezielte Fragestellungen einzugreifen bzw. die erstellten Fachgutachten
zu prüfen und zu bewerten. Wir helfen dem Bauherren durch folgende Leistungen
seine Rechte sicherzustellen: