Gewährleistungsmanagement  
Bausachverständigenbüro, Gewährleistungsmangement, Baubestand, Neubau, Sachverständigenbüro, Bauwesen, Planungsphase, Planung von Objekten, Ausschreibungsphase, Vergabephase, Konstruktionsverfahren, Dokumentation von Beanstandungen, Gutachten, Beweissicherungsverfahren, Mangelbehauptungen, Baumängelanalyse, Objektüberwachung, Baubegleitende Qualitätssicherung, Überwachung der Verjährungsfristen, Planungsprüfung, Abnahmen von Bauleistungen, Sachverständigengutachten, Klageverfahren, Privatgutachten, Schiedsgutachten, Prüfung von Bauleistungsständen,  Prüfung von Zahlungsständen, Schäden an Gebäuden, München, Plauen, Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Bausachverständigenbüro, Gewährleistungsmangement, Baubestand, Neubau, Sachverständigenbüro, Bauwesen, Planungsphase, Planung von Objekten, Ausschreibungsphase, Vergabephase, Konstruktionsverfahren, Dokumentation von Beanstandungen, Gutachten, Beweissicherungsverfahren, Mangelbehauptungen, Baumängelanalyse, Objektüberwachung, Baubegleitende Qualitätssicherung, Überwachung der Verjährungsfristen, Planungsprüfung, Abnahmen von Bauleistungen, Sachverständigengutachten, Klageverfahren, Privatgutachten, Schiedsgutachten, Prüfung von Bauleistungsständen,  Prüfung von Zahlungsständen, Schäden an Gebäuden, München, Plauen, Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Nach Fertigstellen eines Bauvorhabens werden durch uns konsequent und gewissenhaft die vertraglichen Ansprüche des Bauherren während der Gewährleistungsphase sichergestellt.

Zu unserem kompetenten Leistungsbild gehört auch die Überwachung der Verjährungsfristen und entsprechende Begehungen vor Ablauf der Gewährleistung.

Durch Planungsprüfung und Prüfung von Ausschreibungen können wir helfen Probleme bereits vor der Bauausführung zu minimieren.

Leistungsspektrum IBGM:

planungsphase - problempunkte vermeiden
Bei der Planung von Objekten müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. mehr

Ausschreibungs- und Vergabephase – Detailangaben
Im Leistungsverzeichnis werden Detailpunkte bzw. Konstruktionsverfahren beschrieben. mehr

Gewährleistungsmanagement im Detail – konsequent und gewissenhaft
Auf Grund der Spezialisierung im Bereich Gewährleistungsmanagement werden durch uns sämtliche aufgetretenen Beanstandungen dokumentiert und an die verantwortlichen Firmen weitergeleitet. mehr

Bearbeitung von Gutachten im Zuge eines Beweissicherungsverfahren
Manchmal bleibt es nicht aus, dass die Mangelbehauptungen durch ein gerichtliches Verfahren geklärt werden müssen.mehr

 
   
planungsphase - problempunkte vermeiden

Bei der Planung von Objekten müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Nicht
selten werden bereits in der Planungsphase die Grundsteine für spätere Probleme gelegt.
Wir helfen dem Bauherren durch folgende Leistungen, mögliche Fehlerquellen zu
erkennen und Mängel zu minimieren:
1. Prüfung des Baukonzeptes hinsichtlich Umsetzung der geschuldeten
    Leistung
2. Abstimmung mit den Planern hinsichtlich angedachter Baukonstruktionen und     Materialien
3. Prüfung der Pläne hinsichtlich sinnvoller Zeichnungschnitte und Detailpläne zur     Vermeidung von Missverständnissen
4. Prüfung von Detailplänen auf Durchfürbarkeit und Mangelanfälligkeit

Ausschreibungs- und Vergabephase – Detailangaben

Im Leistungsverzeichnis werden Detailpunkte bzw. Konstruktionsverfahren beschrieben.
Ergänzt werden diese durch Zusatzvereinbarungen für eine vertragsgerechte Umsetzung
der beschriebenen Leistung. Diese führen nicht selten zu Missverständnissen
während der Gewährleistungsphasen zwischen dem Bauherren und den Erstellerfirmen.
Wir ermöglichen dem Bauherren durch folgende Leistungen, derartige Probleme zu
vermeiden:

1. Abstimmung und Erörterung von Konsequenzen in den Gewährleistungsphasen bei
    Verwendung von Vertragsgrundlagen im Rahmen von BGB und VOB
2. Abklärung im Zuge des Vergabeprocedere unter Berücksichtigung von:
    - Sicherheitsleistungen
    - Verjährungszeiten, insbesondere bei wartungsrelevanten Bauteilen
    - Prüfung von Schnittstellenproblemen einzelner Gewerke
    - Festlegung eines eindeutigen Abnahmeprozesses
    - Wartungseinfluss auf die Gewährleistung sowie Verhandeln von Wartungsverträgen

GewÄhrleistungsmanagement im Detail – konsequent und gewissenhaft

Auf Grund der Spezialisierung im Bereich Gewährleistungsmanagement werden durch uns sämtliche aufgetretenen Beanstandungen dokumentiert und an die verantwortlichen Firmen weitergeleitet. Durch unsere stringente Verfolgung der Mangelansprüche wird nicht nur die terminliche Verfolgung gewährleistet, sondern auch deren fachgerechte Beseitigung sowie Mangelbeseitigungsmeldungen. Wir können somit dem Bauherren ein kompetentes Gewährleistungsmanagement mit folgenden Leistungen anbieten:

1.Dokumentation und Katalogisierung der durch den Betreiber oder Facility Management festgestellter Beanstandungen
2.Begutachtung gerügter Baumängel vor Ort und Überprüfung der Werthaltigkeit der bemängelten Bereiche
3.Anzeigen berechtigter Beanstandungen mit ausreichender Fristsetzung zur Mangelbeseitigung bei dem Verursacher
4.Verfolgung der Mangelbeseitigung des Verursachers, Prüfung von Mangelbeseitigungsanzeigen sowie Freimeldung erledigter Beanstandungen bei dem Betreiber bzw. Facility Management
5.Information des Bauherren über den aktuellen Status der Mangelbearbeitung
6.Einleiten und Steuerung von Selbstvornahmen sowie deren Abrechnung auf Grund nichterbrachter Leistungen innerhalb der Mangelbeseitigungsfrist
7.Zusammenstellung der entstandenen Kosten für Selbstvornahmen zur Verrechnung mit vorhandenen Sicherheitsleistungen (Gewährleistungsbürgschaft)
Bearbeitung von Gutachten im Zuge eines Beweissicherungsverfahren

Manchmal bleibt es nicht aus, dass die Mangelbehauptungen durch ein gerichtliches
Verfahren geklärt werden müssen. Nicht selten ist es notwendig bereits im Vorfeld in
dieses Verfahren durch gezielte Fragestellungen einzugreifen bzw. die erstellten Fachgutachten zu prüfen und zu bewerten. Wir helfen dem Bauherren durch folgende Leistungen seine Rechte sicherzustellen:

1. Prüfung der Beweisbehauptungen unter Berücksichtigung der vertraglichen Leistungen auf Werthaltigkeit
2. Prüfung und Bewertung von Gutachtenergebnisse:
- Schlussfolgerung für eventuelle weitere Unternehmen (Streitverkündigung)
- Erarbeiten von Stellungnahmen unter Berücksichtigung der vertraglich geschuldeten   Leistung
3. Planung und Einleitung von Mangelbeseitungsmaßnahmen